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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 42/08

Gesetze: FGO § 94, ZPO § 164 Abs. 1

Protokollberichtigung

Leitsatz

Ist ein Protokoll über eine Verhandlung nur von dem Vorsitzenden und der Protokollführerin zu unterzeichnen, sind auch nur diese berufen, über eine Berichtigung des Protokolls zu entscheiden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-35373

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