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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 1495/07

Gesetze: FGO § 46 Abs. 1

Unzulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei Nichtentscheidung wegen anhängigen Parallelverfahren

Leitsatz

Eine Untätigkeitsklage ist unzulässig, wenn das FA als Grund für das Hinauszögern der Sachentscheidung dem Steuerpflichtigen mitteilt, dass es die Entscheidung in einem finanzgerichtlichen Musterverfahren abwarten will (hier: nicht rechtskräftig entschiedene Klage des Steuerpflichtigen gegen dasselbe FA dieselbe Streitfrage betreffend).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-35354

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