EuGH - C-501/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 77/388/EWG Art 6 Abs 1 S 1, RL 77/388/EWG Anh H Kat 1
Rechtsfrage
1. Ist der Begriff "Nahrungsmittel" in Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die -durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?
2. Falls "Nahrungsmittel" im Sinne des Anhangs H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG auch Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr sind:
Ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Mahlzeiten fällt, die der Abnehmer unter Inanspruchnahme von Verzehrvorrichtungen, wie z.B. Ablagebrettern, Stehtischen oder Ähnlichem, an Ort und Stelle verzehrt und nicht mitnimmt?
Imbiss; Mahlzeit; Nahrungsmittel; Restaurationsleistung; Speise; Verzehrvorrichtung
Fundstelle(n):
PAAAD-35316