EuGH - C-499/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 77/388/EWG Art 5, RL 77/388/EWG Anh H Kat 1
Rechtsfrage
1. Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden?
2. Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Nutzungsüberlassung von Tischen, Stühlen, sonstigen Verzehrvorrichtungen, Präsentation eines Kinoerlebnisses)?
3. Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die -durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?
Kino; Nachos; Nahrungsmittel; Popcorn; Restaurationsleistung; Zubereitung
Fundstelle(n):
FAAAD-35315