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IDW: Verlautbarungen zur BilMoG-Anwendung
Die meisten Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) müssen ab dem angewendet werden. Einige neue Angabepflichten gelten bereits für Jahres- und Konzernabschlüsse zum . Daher hat der Hauptfachausschuss des IDW eine Reihe von Verlautbarungen zu Themen verabschiedet, die für Berufspraxis besonders wichtig sind; die Verlautbarungsentwürfe sind unter www.idw.de abrufbar.
IDW RS HFA 28 befasst sich v. a. mit
der Ausübung der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte,
den Erfolgswirkungen infolge des Übergangs auf das neue Recht,
Übergangserleichterungen sowie
weiteren Einzelfragen zum Jahres- und Konzernabschluss (z. B. Besonderheiten bei Pensionsrückstellungen, latenten Steuern und Anhangangaben).
Ferner wird auf den Wegfall...