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BGH 28.10.2009 IV ZR 140/08, NWB 3/2010 S. 176

Versicherungsvertragsrecht | Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen unrichtiger Angaben des Versicherten

Das Versicherungsunternehmen kann einen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag anfechten und sich vollständig von seinen Leistungspflichten lösen, wenn der Versicherungsnehmer es anlässlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen vor Beginn des Vertragsverhältnisses arglistig getäuscht hatte. Die Versicherung muss den Vertrag nicht insoweit bestehen lassen, als sie ihn auch ohne die Täuschung vielleicht abgeschlossen hätte. Im Streitfall hatte die Klage des Versicherten auf Leistungen daher keinen Erfolg. Seine Versicherung hatte im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer zu weit gefassten und deshalb unwirksamen Schweigepflichtsentbindung des Hausarztes über den Gesundheitszustand des Versicherten aufgedeckt, dass dieser Fragen zu Vorbehandlungen wegen Rückenschmerzen unrichtig beantwortet hat...