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Wachstumsbeschleunigung durch den neuen § 8c KStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAD-35138Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom (BGBl 2009 I S. 3950) bringt ab 2010 steuerliche Erleichterungen auch bei der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG: Die bisherige zeitliche Befristung bei der Sanierungsausnahme wurde aufgehoben. Ferner kommt durch die Konzernklausel eine Ausnahme für bestimmte konzerninterne Beteiligungsveränderungen hinzu. Schließlich bleiben nach der neuen Verschonungsregelung die nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge erhalten, soweit sie die anteilig auf sie entfallenden stillen Reserven nicht übersteigen.
Die neue Konzernklausel
[i]Ausnahme für konzerninterne SachverhalteÄußerst praxisrelevant ist die Einführung einer Konzernklausel, wonach kein schädlicher Beteiligungserwerb vorliegt, wenn an dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person zu jeweils 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist (§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG). Nach der Gesetzesbegründung werden von der Verlustverrechnungsbeschränkung danach alle Umstrukturierungen ausgenommen, die innerhalb eines Konzerns vorgenommen werden, an dessen Spitze zu 100 % eine einzelne Person oder Gesellschaft steht. Leider ist der Gesetzeswortlaut zu eng, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Damit zugleich die bezweckte V...