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NWB Nr. 3 vom Seite 167

Privatnutzung des Firmen-Pkw durch angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 178Nutzt ein dienstvertraglich verpflichteter Gesellschafter-Geschäftsführer einen betrieblichen Pkw privat, stellt sich die Frage, ob der darin liegende Nutzungsvorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen ist.

Dienstvertraglich geregelte Privatnutzung

[i]Sachlohn keine verdeckte GewinnausschüttungZum Arbeitslohn gehören alle geldwerten Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden und damit nach der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH auch die unentgeltliche bzw. verbilligte – dienstvertraglich eingeräumte – Überlassung eines Dienstwagens an den angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer. Der I. Senat des BFH ist ebenfalls der Auffassung, dass in solchen Fällen Sachlohn und keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.

Dienstvertraglich nicht geregelte oder vertragswidrige Privatnutzung

[i]Auffassungen des Körperschaft- und des LohnsteuersenatsEine solche ist nach Ansicht des I. Senats des BFH lediglich in den Fällen anzusetzen, in denen ein Gesellschafter-Geschäftsführer den Betriebs-Pkw ohne entsprechende Gestattung der Gesellschaft für private Zwecke nutzt. Auch nach Auffassung des VI. Senats des BFH hat die unbefugte Privatnutzung des betrieblichen Pkw keinen Lohncharakte...