Voraussetzungen für eine inländische Betriebsstätte zur Erbringung von gewerblichen Beratungsleistungen i. S. des § 2 Abs.
1 GewStG
Leitsatz
Eine iranische Staatsangehörige mit Wohnsitzen im Iran und in Deutschland, die für inländische Unternehmen Beratungsleistungen
bei der Akquisition im Iran erbringt, verfügt auch in ihrer inländischen, im Eigentum ihres deutschen Ehemannes stehenden
Wohnung über eine inländische Betriebsstätte, wenn die dort vorgefundenen Geschäftsunterlagen, Honorarzahlungen auf inländische
Konten und die Einbindung ihres Ehemannes in die Leistungen auf die Ausübung der Tätigkeit während ihrer Aufenthalte im Inland
schließen lassen.
Fundstelle(n): CAAAD-35021
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