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BBK Nr. 2 vom Seite 66

Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2010

„Neuregelung” nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Robert Püttner

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz führte der Gesetzgeber das Wahlrecht wieder ein, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten von bis zu 410 € netto sofort abzuschreiben. Dieses Wahlrecht war erst ab 2008 durch die Unternehmensteuerreform abgeschafft und durch den Sammelposten ersetzt worden. Der Sammelposten darf auch weiterhin angewendet werden, so dass ab 2010 beide Verfahren nebeneinander existieren.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Bisherige Behandlung der GWG in der Handels- und Steuerbilanz

1. Behandlung der GWG bis 2007

1.1 Steuerbilanz

Bis einschließlich VZ 2007 konnten steuerlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind, im Zugangsjahr als Betriebsausgabe behandelt werden, wenn deren Wert 410 € nicht überschritten hatte (Geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG) . Nach R 6.13 Abs. 2 EStR 2005 konnten GWG bis zu 60 € ohne jede Aktivierung als Betriebsausgabe gebucht werden. Für GWG über 60 € bis 410 € bestand eine [i]Besondere Aufzeichnungspflichtbesondere Aufzeichnungspflicht in einem gesonderten Verzeichni...