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OLG Bamberg 21.05.2008 3 U 34/07, NWB 2/2010 S. 95

Erbrecht | Haftung des Testamentsvollstreckers für nachteilige unternehmerische Entscheidungen

Ein Testamentsvollstrecker, der im Rahmen seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 BGB) den alleinigen Geschäftsanteil an einem Unternehmen zu verwalten hat, muss dabei unternehmerische Entscheidungen treffen. Zwar sind an die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung hohe Anforderungen zu stellen und vom Testamentsvollstrecker besondere Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt zu verlangen. Gleichwohl steht ihm hierbei aber auch ein weiter Ermessensspielraum mit der Folge zu, dass die sich im Nachhinein als nachteilig erweisenden Entscheidungen nicht zwangsläufig eine Pflichtwidrigkeit indizieren.