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BFH 30.03.2009 II B 168/08, StuB 1/2010 S. 38

Elektronische Übermittlung von Rechtsmitteln

Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können derzeit an den BFH elektronisch übermittelt werden, ohne dass die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich ist (Bezug: § 52a FGO).

Praxishinweise: Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist beim BFH noch nicht erforderlich, weil die in § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO festgelegte Vorgabe an den Verordnungsgeber von diesem bisher nicht umgesetzt worden ist und die fehlende Regelung durch die Rechtsprechung nicht ersetzt werden kann.

– erl –