Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 1/2010 S. 34

Gewerbesteuer | Leasingunternehmen – Voraussetzungen für gewerbesteuerliches Bankenprivileg

Damit Leasing- und Factoringunternehmen die eingeschränkte Hinzurechnung von Schuldentgelten nach § 19 GewStDV beanspruchen dürfen, müssen sie ausschließlich Finanzdienstleistungen i. S. des KWG erbringen. Finanzdienstleistungen in diesem Sinne bestimmen sich nach den kreditaufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere nach den Mitteilungen bzw. Merkblättern der BaFin ().

Hintergrund

Die Inanspruchnahme der Sonderregelung des § 19 GewStDV setzt bei Finanzdienstleistungsunterneh S. 35men (hier: Leasing- und Factoringunternehmen) nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 GewStDV voraus, dass sie nachweislich ausschließlich Finanzdienstleistungen i. S. des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und 10 KWG tätigen. Hilfs- und Nebengeschäfte zu Finanzdienstleistungen stehen dem Ausschließlichkeitsgebot nicht entgegen. Die...