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Angabe des Steuersatzes auf Kleinbetragsrechnungen und unberechtigter Steuerausweis
Nach dem Urteil des Hessischen (EFG 2009 S. 1789, rkr.) schuldet ein Kleinunternehmer die USt (§ 14c Abs. 2 Satz 1 UStG), wenn er in seinen Kleinbetragsrechnungen lediglich den Steuersatz angibt.
Der Urteilsfall: Die Klägerin betreibt einen Handelsbetrieb in dessen Rahmen sie einen Jahresumsatz von unter 1.000 € erzielt, wobei die einzelnen Verkäufe auch nur ausnahmsweise den Betrag von 50 € übersteigen. Beginnend mit dem Jahr 1991 machte sie in ihren USt-Erklärungen nur noch Angaben zur Besteuerung von Kleinunternehmern. S. 29
In den Streitjahren stellte die Klägerin über die von ihr erbrachten Leistungen Rechnungen auf sog. „Quittungsblöcken” aus. Auf diesen ist das Ausstellungsdatum, Menge und Art der gelieferten Gegenstände sowie das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag für die Lieferung in einer Summe verzeichnet. Jede Rechnung enthält den Zusatz „In diesem Betrag sind 16 v. H. MwSt enthalten”. bzw. den Zusatz „In diesem Betrag sind 7 v. H. MwSt enthalten”.
Das FA war der Ansicht, die Klägerin habe durch das Ausstellen dieser auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG verzichtet. Ihre Umsätze unterlägen damit der Besteuerung nach den all...