Zuflusszeitpunkt bei Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss
Leitsatz
Wird ein Investitionsdarlehen für ein Gebäude in einen Zuschuss umgewandelt, ist dieser im Zeitpunkt der Umwandlungserklärung
als nachträglich gewährter Zuschuss zu behandeln und zu diesem Zeitpunkt zunächst mit der verbliebenen Bemessungsgrundlage
der Abschreibungen zu verrechnen.
Maßgeblicher Zuflusszeitpunkt im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG bei Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss ist nicht der
Zeitpunkt der Auszahlung der Geldmittel, sondern der Zeitpunkt des durch die Umwandlung bedingten endgültigen Wegfalls der
wirtschaftlichen Belastung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 18 DStRE 2010 S. 792 Nr. 13 DStZ 2010 S. 12 Nr. 1 EFG 2010 S. 46 Nr. 1 EStB 2010 S. 112 Nr. 3 SAAAD-34651
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