Zum Ansatz pauschaler Kilometersätze nach R 38 Abs. 1 LStR bei dienstlicher Nutzung des Kraftfahrzeugs durch den Arbeitnehmer
Leitsatz
Wird einem Stpfl. vom ArbG zur privaten und beruflichen Nutzung ein Pkw zur Verfügung gestellt, kann im Bekanntwerden dieser
Umstände eine Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO liegen.
Der Ansatz der pauschalen Fahrtkosten nach R 38 Abs. 1 bis 3 LStR 2001 ist nur zulässig, wenn die materiellen Voraussetzungen
für eine sog. Vollkostenrechnung vorliegen, diese aber unterbleibt, weil sie dem ArbN zu aufwändig ist oder er dafür erforderliche
Belege nicht aufbewahrt hat.
Für den Ansatz der pauschalen Km-Sätze ist eine Belastung des ArbN mit allen mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten
unverzichtbar.
Eine solche Belastung ist nur gegeben, wenn der ArbN zivilrechtlich oder wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist oder
wenn ihm diese Kosten aufgrund eines Vertrags mit einem Dritten, der ihm das Fahrzeug überlässt, auferlegt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 11 DStRE 2010 S. 525 Nr. 9 EFG 2010 S. 232 Nr. 3 ZAAAD-34640
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