Erlass von Nachzahlungszinsen wegen
Körperschaftsteuernachforderung nach fehlerhafter Beurteilung einer
Zahlung als Gewinnausschüttung
Leitsatz
Erhöht das Finanzamt die
Körperschaftsteuerfestsetzung, nach dem eine Zahlung an einen
Gesellschafter nicht mehr als Gewinnausschüttung angesehen wird, erhebt es
zugleich Zinsen nach § 233a AO und verrechnet die dadurch entstehende
Zahllast mit der wegen der angenommenen Ausschüttung gezahlten und nunmehr
zu erstattenden Kapitalertragsteuer, sind die Nachzahlungszinsen aus sachlichen
Billigkeitsgründen gem. § 227 AO zu erlassen, wenn
–unabhängig davon, dass eine Verzinsung der Kapitalertragsteuer
nach § 233a AO nicht vorgesehen ist– das Finanzamt Zinsen für
einen Betrag (die Körperschaftsteuer) berechnet hat, der ihm in
–mehr als– gleicher Höhe durch die Kapitalertragsteuer im
selben Zeitraum zur Verfügung stand.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAD-34630
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