Ertragsteuern aus einer selbständigen Tätigkeit keine Masseverbindlichkeiten nach Freigabe der Tätigkeit
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage.
Die Anpassung der ESt-VZ liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Damit ist den Steuerbehörden ein nicht bis zum
letzten nachprüfbarer Ermessensbereich zugewiesen.
Wird eine Steuerforderung durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründet, handelt es sich um eine sonstige
Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Eine als Masseverbindlichkeit zu qualifizierende Steuerforderung ist
vorweg aus der Insolvenzmasse zu berichtigen.
Die auf die Einkünfte der Insolvenzschuldnerin aus selbstständiger Arbeit entfallenden Ertragsteuern sind keine Masseverbindlichkeiten
nach Freigabe der Tätigkeit, da die Erträge tatsächlich auch nicht zur Masse gelangen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 632 Nr. 10 EFG 2010 S. 332 Nr. 4 RAAAD-34621
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