Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
Mit Urteil v. - VI R 7/09 NWB PAAAD-34545 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses ungeachtet eines etwa erlangten Gegenwerts als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.
Kläger waren die drei Erben des A, der mit der Klägerin zu 1. im Streitjahr (2000) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurde. A erlitt im Jahre 1999 einen schweren Schlaganfall mit der Folge einer schweren Behinderung. Nach längeren Rehabilitations- und Kuranwendungen nahmen die Ehegatten im Streitjahr verschiedene Umbaumaßnahmen an ihrem Einfamilienhaus vor, um A trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ersparen. Dabei handelte es sich u. a. um den Bau einer Rollstuhlrampe und die Einrichtung eines behindertengerechten Bads. Die Umbaukosten machten A und die Klägerin in Höhe von ca. 140.000 DM in ihrer Einkommensteuererklärung 2000 als außergewöhnliche Belastung geltend. Dies lehnte das Finanzamt ab, gewährte jedoch den Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 7.200 DM und den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 DM.
Die dagegen gerichtete Klage der Erben des inzwischen verstorbenen A ...