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BFH 18.08.2009 X R 21/07, NWB 1/2010 S. 10

Einkommensteuer | Behandlung einer Praxisausfallversicherung

Nach dem sind Aufwendungen für eine Praxisausfallversicherung, die den der privaten Lebensführung des Betriebsinhabers zuzurechnenden krankheitsbedingten Ausfall abdeckt, nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Versicherungsleistung gehört nicht zu den steuerbaren Einkünften. Deckt die Praxisausfallversicherung hingegen einen Schaden ab, der durch Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle des Betriebsinhabers, durch Beschädigung oder Zerstörung einer dem Betrieb dienenden Sache durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser sowie durch Einbruch/Diebstahl oder Quarantäne entsteht, sind die darauf entfallenden Versicherungsprämien als Betriebsausgaben abzugsfähig. Versicherungsleistungen für den Ersatz solcher Schäden [i]NWB 2009 S. 2798 gehören zu den steuerbaren Einkün...