Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH nicht verfassungswidrig
Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Instanzenzug: , ,
Verfahrensstand: Diese Entscheidung ist rechtskräftig
Gründe
Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält die Revision einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind vorher darüber unterrichtet worden; sie hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zur Begründung wird auf den (BGBl I 2008, 1006) Bezug genommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1118 Nr. 6
RAAAD-34527