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Höhere Hürden für Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Rechtsschutz für Mandanten verbessert, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und Aussetzung der Vollziehung der Steuerbescheide ohne Sicherheitsleistung beantragen.
Nach dem NWB FAAAD-30886 müssen die Finanzämter auf finanzielle Schwierigkeiten des Antragsstellers deutlich Rücksicht nehmen, wenn sie eine Sicherheitsleistung für die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides verlangen wollen. Das BVerfG betonte dabei, dass eine Sicherheitsleistung (beispielsweise in Form einer Bürgschaft) nicht verlangt werden darf, wenn sie für den Steuerpflichtigen eine „unbillige Härte” darstellt. Das Finanzamt muss hierbei prüfen, ob die Sicherheitsleistung angesichts ernst...