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AGG-Diskriminierungen in Stellenausschreibungen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt direkte und indirekte Benachteiligungen von Arbeitnehmern u. a. wegen ihres Alters. Zur indirekten Benachteilung zählen laut Bundesarbeitsgericht (BAG) auch Stellenausschreibungen, bei denen eine Eingrenzung der Bewerberauswahl nach Berufsjahren erfolgt.
Eine Ausschreibung z. B. nur für Bewerber mit ein bis zwei Jahren Berufspraxis ist ohne sachlichen Grund nicht zulässig. Das Motiv, Kosten durch Einstellung von Berufsanfängern zu sparen, zählt nicht dazu ().
Weitere Infos finden Sie in der Pressemitteilung Nr. 81/09 unter www.bundesarbeitsgericht.de (→ Pressemitteilungen → Dokumentsuche Datum: „”). Zu den Pflichten der Gleichbehandlung vgl. auch den Beitrag von Reinke in ...