Rückforderung von Kindergeld August - November 2007 – Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
Leitsatz
Ein vorübergehender von vornherein beschränkter Auslandsaufenthalt führt grundsätzlich nicht dazu, den Wohnsitz in Deutschland
zu verlieren.
Ist der Auslandsaufenthalt auf mehr als ein Jahr angelegt, reichen kurzfristige Besuche oder sonstige Aufenthalte nicht aus,
um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen.
Bei periodischen Auslandsaufenthalten von nur sieben Monaten im Jahr und fünf Monaten in der Wohnung der Eltern im Inland
liegen keine Elternbesuche vor. Vielmehr wird dann der Wohnsitz im Inland beibehalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 11 DStRE 2010 S. 534 Nr. 9 DStZ 2010 S. 8 Nr. 1 EFG 2010 S. 240 Nr. 3 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2010 S. 226 MAAAD-34332
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