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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 121/99 AO

Gesetze: AO § 149 Abs. 2 Satz 2AO § 152 Abs. 1AO § 152 Abs. 2 Satz 2AO 182 Abs. 1 EStG § 4a Abs. 2 Nr. 1FGO § 102

Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags zur Einkommenssteuer bei Einkünften aus einer Erbengemeinschaft und aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft

Leitsatz

  1. Die Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 149 Abs. 2 Satz 2 AO greift nur ein, wenn die Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Einkommensteuererklärung und nicht im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung erfolgt.

  2. Im letzteren Fall sind in der Einkommensteuererklärung konkrete Angaben zur Höhe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entbehrlich, so dass die verspätete Erfüllung der Steuererklärungspflicht mit einem Verspätungszuschlag sanktioniert werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-34330

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