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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 14 | Werbungskosten: Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Mexico

Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der häufig vorkommenden Frage Stellung genommen, ob bzw. unter welchen Umständen Aufwendungen für Sprachkurse/Sprachreisen steuerlich als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sein können.

Häufig wird mit dem Finanzamt um die Anerkennung von Sprachkursen gestritten. Vor allem, wenn es um Sprachkurse geht, die im Ausland stattfinden. Als Argumentationshilfe kann Ihnen ein positives Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz dienen, auf das wir Sie jetzt aufmerksam machen wollen. Die Richter aus Neustadt an der Weinstraße erkannten bei einem Steward, der bei einer Fluggesellschaft beschäftigt war, die Aufwendungen für einen Spanisch-Sprachkurs in Mexico als Werbungskosten an.

Das Finanzamt war offensichtlich nicht auf dem neuesten Stand. Es vertrat vor dem Finanzgericht die Auffassung, ein Sprachkurs im Ausland spreche bereits für eine überwiegend private Veranlassung. Das ist nach der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung jedoch keineswegs so. Vielmehr kann der Werbungskostenabzug nicht alleine deshalb versagt werden, weil ein Sprachkurs im Ausland stattgefunden hat. Auch der BFH akzeptiert mittlerwei...