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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 11 | Aktuelles BFH-Urteil: Wegzugsteuer und Pauschalbesteuerung schwarzer Fonds

Der BFH hatte in einem aktuellen Urteil ein Bündel von Sachverhalten zu beurteilen. Bedeutsam sind die Aussagen des BFH zu zwei Rechtsfragen: 1. Die sog. Wegzugsteuer ist rechtmäßig. Sie verstößt weder gegen Abkommensrecht noch Gemeinschaftsrecht oder gegen Verfassungsrecht. 2. Die frühere Pauschalbesteuerung im Inland nicht registrierter ausländischer Investmentfonds (sog. schwarzer Fonds) aus Staaten, die nicht Mitglied von EU oder EWR sind, verstößt gegen EU-Recht.

Das nächste BFH-Urteil ist wahrlich keine leichte Kost. Der BFH hatte ein Bündel von Sachverhalten zu beurteilen.

Der in der Wertpapierbranche agierende Kläger – so umschreibt der BFH seine Tätigkeit – war Gesellschafter und Organ zweier deutscher Aktiengesellschaften. Er war an zahlreichen ausländischen Kapitalgesellschaften beteiligt beziehungsweise für diese tätig. Außerdem besaß er Anteile an sogenannten schwarzen ausländischen Investmentfonds. Der Kläger verzog im Jahr 1998 von Deutschland nach Belgien. Nach Beginn einer Betriebsprüfung, der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens und der Durchsuchung seines belgischen Wohnhauses zog er dann im Jahr 2001 in die Schweiz...