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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Abgabe von Speisen und Getränken

Anhand von Beispielen erläutert die OFD Hannover die umsatzsteuerliche Neuregelung ab 2010 bei der Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung bei der Abgabe von Speisen und Getränken.

Für den Schluss des Kapitels Verwaltungsanweisungen haben wir eine Verfügung der OFD Hannover zur Umsatzsteuer vorgesehen. Es geht um das leidige Thema „Abgabe von Speisen und Getränken”.

Im ersten Teil der Verfügung untersucht die Oberfinanzdirektion anhand von Einzelfällen: Handelt es sich jeweils um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung? Im zweiten Teil geht es um den Ort der sonstigen Leistung bei der Abgabe von Speisen und Getränken. Anhand von Beispielen erläutert die OFD den Unterschied zwischen der Rechtslage bis Ende 2009 und der Regelung ab .

Bis Ende 2009 bestimmte sich der Ort einer sonstigen Leistung bei der Abgabe von Speisen und Getränken nach dem Sitzort des leistenden Unternehmers. Das hatte zur Konsequenz: Die sonstige Leistung unterlag auch dann der deutschen Umsatzsteuer, wenn der deutsche Unternehmer die Speisen und Getränke nicht im Inland abgab. Die OFD erläutert das an zwei Beispielen:

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