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BBK 1/2010 S. 10

Mini-Job: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien

Damit Arbeitgeber leichter prüfen [i]Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts können, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Richtlinien zur Geringfügigkeit vom detaillierter ausgeführt, wie das regelmäßige Arbeitsentgelt zu ermitteln ist. Darüber hinaus wurden gesetzliche Änderungen und Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der SV berücksichtigt.

Die Minijob-Zentrale weist darauf hin: Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 €. Das regelmäßige Arbeitsentgelt kann stets zu Beginn eines jeden Kalenderjahres neu ermittelt werden, damit der Zeitraum aus der für 12 Monate anzustellenden vorausschauenden Jahresbetracht...