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BFH  - V R 45/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 174 Abs 4 S 4, AO § 362 Abs 2, AO § 174 Abs 3 S 1

Rechtsfrage

Ist für das erst später für berichtigungsrelevant angesehene Teileigentum die Einspruchsentscheidung und nicht der angefochtene Umsatzsteuerbescheid als später geänderter Steuerbescheid i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 4 AO anzusehen, wenn der Umsatzsteuerbescheid 1997 nach der Veräußerung zweier Teileigentümer an einem Grundstück in einer Urkunde an einen Erwerber zunächst nur für ein Teileigentum eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG und erst die verbösernde Einspruchsentscheidung die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG für das zweite Teileigentum enthält (hier: abweichender "später geänderter Steuerbescheid" i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 4 AO für die Teileigentümer mit der Folge der Unzulässigkeit der Änderung nach § 174 Abs. 4 AO wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung hinsichtlich der Vorsteuerberichtigung für ein Teileigentum)?

Einspruchsentscheidung; Steuerbescheid; Verböserung; Verböserungsverbot

Fundstelle(n):
IAAAD-34274

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