Wirtschaftliches Eigentum bei Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Bestimmung der Beteiligungsquote i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG: Ist bei der im März 2003 erfolgten Veräußerung von Aktien (0,139 % des AG-Stammkapitals) unter der aufschiebenden Bedingung der kartellrechtlichen Genehmigung der Firmenübernahme auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- und Übertragungsvertrages vom März 2003 oder auf die erst im September 2003 - und damit nach Ablauf der am endenden Fünfjahresfrist des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG - erfolgte dingliche Übertragung der Aktien (ins Depot des Erwerbers) abzustellen - Verstößt die Auslegung des Begriffs der "Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre" in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenkG 2000, wonach nicht von einem veranlagungs- und dispositionsbezogenen Begriffsverständnis auszugehen ist, gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG)?
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