IFRIC 18 15

Beschluss

Ermittlung der einzeln abgrenzbaren Dienstleistungen

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Ob der Anschluss eines Kunden an ein Leitungsnetz eine einzeln abgrenzbare Dienstleistung darstellt, lässt sich u. a. dadurch feststellen, ob

(a)

der Kunde eine Verbindung zu einem Dienst erhält, die für ihn einen eigenständigen Wert darstellt,

(b)

sich der beizulegende Zeitwert dieser Verbindung verlässlich feststellen lässt.

Fundstelle(n):
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DAAAD-34228