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Erbschaftsteuerreformgesetz: Bewertung des Grundvermögens
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4087Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 ist die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschafts-/Schenkungsbesteuerung vollumfänglich neu geregelt worden. Entsprechend den Vorgaben des BVerfG in seiner Entscheidung v. - 1 BvL 10/02 (BStBl 2007 II S. 192) wurde der gemeine Wert (Verkehrswert) als Bewertungszielgröße gesetzlich verankert.
Bewertung unbebauter Grundstücke
[i]Wert bestimmt sich nach Fäche und BodenrichtwertenDer Wert unbebauter Grundstücke ergibt sich in Abhängigkeit von der Fläche und den jeweils zuletzt vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerten. Der bisherige Pauschalabschlag von 20 % auf den Bodenrichtwert ist entfallen. Diese Maßnahme hat auch Auswirkung auf die Bewertung bebauter Grundstücke, da sowohl im Ertrags- als auch im Sachwertverfahren der Bodenwert separat vom Gebäudewert ermittelt wird.
Bewertung bebauter Grundstücke
[i]Grundstücksart bestimmt VerfahrenszuordnungNach dem novellierten Bewertungsrecht wird der Wert bebauter Grundstücke in Abhängigkeit der jeweiligen Grundstücksart im Vergleichs-, im Ertragswert- oder im Sachwertverfahren ermittelt. Die Ausgestaltung der Bewertungsmethoden orientiert sich dabei an den Bewertungsverfahren der Wertermittlungsverordnung, die jedoch im Hinblick auf eine steuerliche Massenbew...