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LAG München 08.07.2009 11 Sa 54/09, NWB 52/53/2009 S. 4073

Arbeitsrecht | Fristlose Kündigung eines Systemadministrators

Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Systemadministrator ist berechtigt, wenn dieser seine Zugriffsrechte auf die betriebliche E-Mail-Kommunikation missbraucht, indem er sich jenseits seines Aufgabengebiets eigenmächtig und zielgerichtet private E-Mail-Korrespondenz der Geschäftsführung verschafft und aneignet, um diese eines illoyalen Verhaltens bezichtigen zu können.