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FG Saarland 20.10.2009 2 K 1128/07, NWB 52/53/2009 S. 4067

Lohnsteuer | Doppelte Haushaltsführung bei einer Alleinstehenden

Bei einer alleinstehenden Ärztin, die ihre sozialen Kontakte im Wesentlichen auf ihre Familie (Eltern, Geschwister) beschränkt, kann sich auch nach Jahren der auswärtigen Berufstätigkeit nach dem der Lebensmittelpunkt nach wie vor am Wohnort der Familie befinden, so dass die Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelte Haushaltsführung vorliegen. Zur doppelten Haushaltsführung s. auch Harder-Buschner, NWB 2009 S. 4074.