Frage der rechtlichen Einordnung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen im Insolvenzverfahren
Leitsatz
1. Berichtigungsansprüche nach § 15a Abs. 1 UStG, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind Masseverbindlichkeiten
gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
2. Bei der Korrektur nach § 15a UStG handelt es sich nicht um die Berichtigung einer fehlerhaften Steuerfestsetzung und Rückzahlung
eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Anspruch genommenen Steuervorteils, sondern um einen eigenständigen Steuertatbestand.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 449 Nr. 7 EFG 2010 S. 276 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2009 S. 3701 SJ 2009 S. 10 Nr. 24 NAAAD-33954
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