Mietgarantieleistungen können je nach Ausgestaltung des Garantie- und Verwaltungsvertrages steuerbares Entgelt für die Überlassung
der Räume sein, insbesondere wenn der Garantiegeber eine etwaige Mehrmiete erhält und bei wirtschaftlicher Betrachtung Risiko
und Chance der Vermietung vollständig auf ihn verschoben ist.
Für den Vorsteuerabzug ist ein auf umsatzsteuerpflichtige Mieter (§ 9 Abs. 2 UStG) ausgerichtetes Vermietungskonzept notwendig,
das den Ausschluss von umsatzsteuerfreien Mietern vorsehen muss (Anschluss an EFG 2009,
1158).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAD-33945
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