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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 169/09 Erb EFG 2010 S. 157 Nr. 2

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, ErbStG § 13a Abs. 2, ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3, EStG § 18 Abs. 4

Nutzung als begünstigtes Betriebsvermögen i.S.d. § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG

Leitsatz

  1. Für die Übertragung des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil und die Abtretung eines Gesellschafterdarlehens sind der Freibetrag nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG und der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 2 ErbStG nicht zu gewähren.

  2. Gegenstand des Erwerbs muss vielmehr ein Anteil an der Gesellschaft sein.

  3. Die Aufzählung der begünstigten Erwerbsgegenstände in § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG ist abschließend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1069 Nr. 17
EFG 2010 S. 157 Nr. 2
JAAAD-33938

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