Unterhalten eines eigenen Hausstands im Haus der Eltern
Zahlung von Zweitwohnsteuer kein Indiz für das Innehaben eines Zweit-Hausstands
Leitsatz
1. Ein lediger Arbeitnehmer unterhält neben der Wohnung am Arbeitsort am Ort des Lebensmittelpunkts keinen weiteren Hausstand,
wenn die Nutzung der zwei Zimmer im Haus der Eltern allein auf einer Duldung beruht, Bad, Küche sowie übrige Räume lediglich
mitbenutzt werden und eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Haushaltskosten nicht erfolgt. Ein Werbungskostenabzug
nach § 9 Avs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG scheidet damit aus.
2. Die alternative Übernahme anderer Aufwendungen, wie etwa Herstellungs- oder Investitionskosten (hier: die Finanzierung
einer Sauna und eines Wintergartens), lassen keine Haushaltsverantwortlichkeit erkennen.
3. Der Entrichtung von Zweitwohnsteuer für die Wohnung am Tätigkeitsort lässt sich lediglich das Innehaben einer weiteren
Wohnung i. S. d. Melderechts, aber nicht eines weiteren Hausstandes entnehmen.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 203 Nr. 3 StBW 2010 S. 151 Nr. 4 LAAAD-33933
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.