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Grundlagen - Stand: 16.03.2018

Schulgeld

Michael Meier

Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Sonderausgaben".

I. Definition

Schulgeld ist der von den Eltern eingeforderte Beitrag zu den Kosten des normalen Schulbetriebs einer Privatschule, soweit sie auch in einer staatlichen Schule Kosten des jeweiligen Schulbetriebs darstellen, die von der öffentlichen Hand getragen werden. Derartige Kosten sind z.B. Aufwendungen für die Schulgebäude, das Lehr- und Verwaltungspersonal und die laufenden Betriebskosten.

Kein Schulgeld sind danach beispielsweise die Aufwendungen für Schulbücher, kostenpflichtige Kurse und Klavierunterricht. Da derartige Kosten - von Bundesland zu Bundesland in unterschiedlichem Maße - auch an staatlichen Schulen anfallen können und nicht abziehbar sind, verstieße es gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn sie allein bei Privatschulen abziehbar wären.

Gegenstand dieses Beitrags sind nicht Beiträge für den eigenen Schulbesuch (z.B. Studiengebühren). Vgl. hierzu das Stichwort „Ausbildungskosten - Ausbildungsverhältnis”.

II. Bedeutung

Im Schuljahr 2009/2010 gab es in Deutschland ca. 3.200 ...

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