Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
7. Aufl. 2009
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Kapitel XII: Praxisaufgabe/Praxisveräußerung/ Praxisverpachtung
Literatur: Korn, Steuerschwerpunkte der Freiberufler-Sozietät und -GmbH, DStZ 1982 S. 507 und DStZ 1983 S. 16; Schoor, Praxisverkauf eines Freiberuflers, DStZ 1995 S. 132; Schoor, Steuerliche Folgen beim Tod eines Einzelunternehmers, DStZ 2003 S. 791; Kanzler, Grundfragen der Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003 S. 791; Lang, Steuerliche Aspekte der Praxisführung, 7. Aufl., Köln 2005, S. 61 ff.; Wollny, Unternehmens- und Praxisübertragungen – Kauf, Verkauf, Anteilsübertragung, Nachfolgeregelungen in Zivil- und Steuerrecht, 6. Aufl., Herne/Berlin 2005; Klapp, Abgabe und Übernahme einer Arztpraxis, Berlin/Heidelberg 2006; Schoor, Problemfälle und Gestaltungserwägungen bei Praxisveräußerungen, DStZ 2007 S. 445.
1. Allgemeines
2131Im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich ist die Veräußerung einer Praxis zu einem immer wichtigeren Faktor geworden. Vor zehn Jahren und länger konnte ein Arzt i. d. R. bei der Veräußerung seiner Praxis nur geringe Gewinne verzeichnen. Dies führte dazu, dass viele Ärzte die Praxis nicht veräußerten, sondern so lange weiter betrieben, bis sie altersmäßig dazu nicht mehr in de...