Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
7. Aufl. 2009
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Kapitel XI: Selbstanzeige
Literatur: Bilsdorfer, Die straf- und bußgeldbefreiende Selbstanzeige, ; Baum, Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, NWB F. 2 S. 8351 ff.; Haack, Die Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, NWB F. 13, 929; Hagemeier/Hunsmann, Strafbefreiende Selbstanzeige bei rechtswidriger Prüfungsanordnung, ; Voßmeyer/Hammes, Nie war sie so wertvoll wie heute: Die Selbstanzeige – Bemerkungen zur Sanktionsverschärfung im Steuerstrafrecht, Stbg 2009 S. 62.
Verwaltungsanweisungen: Koordinierter Ländererlass v. : Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St), BStBl 2009 I S. 210.
2111Ein Arzt, der eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen hat, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen durch Selbstanzeige Straffreiheit verschaffen.
Selbstanzeige besteht darin, dass unrichtige oder unvollständige Angaben bei der FinBeh berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden. Sie bewirkt, dass die Tat nicht strafrechtlich bzw. als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Das steuerliche Veranlagungsverfahren wird dadurch allerdings nicht beeintr...