Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
7. Aufl. 2009
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Kapitel IV: Besonderheiten einzelner Fachrichtungen
Literatur: Brinkmann, Problemfelder bei der Prüfung von Ärzten, StBp 2008 S. 214; Kratzsch, BMF: Beurteilung von ärztlichen Laborleistungen, Praxis Freiberufler-Beratung, 4/2009 S. 91.
Verwaltungsanweisungen: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG); Heil-, Heilhilfsberufe, BStBl 2004 I S. 1030; Ertragsteuerliche Behandlung von ärztlichen Laborleistungen, BStBl 2009 I S. 398, NWB DokID NWB BAAAD-09992 (dieses Schreiben ersetzt das BStBl 2003 I S. 170); Einkommensteuerliche Beurteilung von ärztlichen Laborleistungen, NWB 24/2009 S. 1802
Einführung
621Einzelne Fachrichtungen der Heilberufe weisen steuerrechtliche Besonderheiten auf, die auf die anderen Gruppen nicht (so ohne weiteres) übertragen werden können. Hierauf wird nachfolgend – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eingegangen.
622Die selbständig ausgeübte Berufstätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ist eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Freiberufliche Einkünfte erzielt ein Arzt durch die selbständig ausgeübte heilkundliche Tätigkeit. Grundsätzlich ist jede Handlung, die de...