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Deloitte

Gewerbesteuergesetz Kommentar

2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61141-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59251-5

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Deloitte - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 8 Nr. 1c Hinzurechnungen

Deloitte & Touche GmbH, Martin Clemens (Dezember 2009)

Hinweis: Abschn. 50 GewStR 1998.

Literatur: Linau/Lotz, Die Abgrenzung zwischen stiller Gesellschaft und partiarischem Darlehen und die steuerlichen Konsequenzen, DStR 1991, 618; Jestädt, Partiarisches Darlehen oder Stille Gesellschaft? – Gibt es nach der neuesten Rechtsprechung des BFH Vorteile für die eine oder andere Gestaltung?, DStR 1993, 387; Haas, Gesellschaftsrecht: Abgrenzung von stiller Gesellschaft und partiarischem Darlehen, DStR 2000, 649 (Anm. zu OLG Dresden v. , 19 U 101/99); Pickhardt-Poremba/Engelsing, Unterbeteiligung an gewerblich und an nur vermietend und verpachtend tätigen Personengesellschaften, DStZ 2000, 281; Dautel, Steuergestaltung mit partiarischen Darlehen, DStR 2001, 925; Blaurock, Handbuch der Stillen Gesellschaft, 6. Aufl. 2003; Breithecker/Förster/Förster/Klapdor, Unternehmensteuerreformgesetz 2008, 2007; Ernst & Young/BDI, Die Unternehmensteuerreform 2008, 2007; Herzig u. a., Handbuch Unternehmensteuerreform 2008, 2008; Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008 – Gesetze, Materialien, Erläuterungen, 2007.

I. Überblick

1Mit der Vorschrift des § 8 Nr. 1c GewStG i. d. F. des UntStRefG 2008 wird die Hinzurechnung für Gewinnanteile des (typisch)...

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