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EuG 03 22028/04, NWB 51/2009 S. 3985

Familienrecht | Diskriminierung von Vätern unehelicher Kinder durch deutsches Sorgerecht

Single-Väter werden durch die Bevorzugung der leiblichen Kindesmutter im deutschen Sorgerecht diskriminiert. Nicht verheiratete Väter können nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten (§ 1626a Abs. 2 BGB). Die Vorschrift verletzt Väter von nicht in der Ehe geborenen Kindern in der Achtung des Familienlebens (Art. 14 i. V. mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Das Bundesverfassungsgericht hatte die familienrechtlichen Regelungen noch für verfassungskonform erklärt.

Anmerkung:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dürfte geschiedenen und getrennten Vätern, wenn auch nicht pauschal und erst in einigen Jahren, mehr Mitspracherechte bei der Sorge für ihr Kind geben. Das Bundesjustizministerium betonte den Einzelfall-Charakter der EGMR-Entscheidung...