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Abgabenordnung | Vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags
Nach dem wird die Anlage zum (BStBl 2009 I S. 510), die durch Abschn. III des NWB VAAAD-32842 neu gefasst worden ist, spätestens ab am Schluss um den folgenden Satz ergänzt: „Ferner sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der [i]Balke, NWB 2009 S. 3897Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen.”