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Schenkungsteuer | Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung
Übernimmt eine (mittelbar) zum Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung gehörende GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung bei einer anderen Gesellschaft den neuen Geschäftsanteil zu einer Einlage weit unter Wert, liegen darin nach dem keine freigebigen Zuwendungen an die Begünstigten der Stiftung.
Der BFH bleibt bei seinem zivilrechtlichen Verständnis. Erhält eine rechtsfähige (im Streitfall liechtensteinische) Stiftung als juristische Person eine Zuwendung i. S. des § 7 ErbStG, liegt keine Schenkung an Personen vor, die als Begünstigte der Stiftung wirtschaftlich davon profitieren. Die Finanzverwaltung sieht dies bislang anders, was besonders für Zuwendungen an und durch Kapitalgesellschaften von Bedeutung ist. Im Streitfall hat die Sichtweise des BFH zur Aufhebung der Ste...