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Einkommensteuer | Gesetzeslücke bei der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens
Nach einem besteht eine Gesetzeslücke, die es erlaubte, im Jahr 2000 die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, auch wenn im Jahr 2001 – nach Einführung des sog. Halbeinkünfteverfahrens – die Veräußerungserlöse nur zur Hälfte als Betriebseinnahmen versteuert wurden. – Im Streitfall war die gesonderte Feststellung der im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erzielten Einkünfte streitig. Die Gesellschaft ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie erwarb im Kalenderjahr 2000 verschiedene Aktien ausländischer Aktiengesellschaften. Die Aktien wurden im Jahr 2001 von der Gesellschaft wieder veräußert. Die Gesellschaft behandelte die Anschaffungskosten der Aktien in der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in voller Höhe als Bet...