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Bilanzierung | Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
Nach dem sind unverzinsliche Gesellschafterdarlehen nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen. Das gilt grds. auch dann, wenn sie aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben.
Damit folgt der BFH der Verwaltungsauffassung. Die bei der Kapitalgesellschaft eintretende Einkünfteerhöhung erzeugt insofern eine systemwidrige Wirkung, weil der Nutzungsvorteil gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, im wirtschaftlichen Kern also eine Einlage darstellt, die grds. einkünfteneutral sein sollte. Der BFH rechtfertigt diese Wirkung damit, dass Nutzungsvorteile nach h. A. nicht einlagefähig sind. Das Abzinsungsgebot umfasst kapitalersetzende Gesellschafterkredite. Bei Krediten mit unbestimmter Laufzeit will der BFH unabhängig davon, dass sie jederzeit kündb...