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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 426/05

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16, EStG § 17

Veräußerungsgewinn bei nicht wesentlicher GmbH-Beteiligung

Leitsatz

  1. Zum Gewinnbegriff bei Veräußerung des Anteils eines Mitunternehmers nach § 16 Abs. 2 EStG.

  2. Der Wert des Anteils am Betriebsvermögen (Kapitalkonto) ist für den Zeitpunkt des Ausscheidens nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG zu ermitteln.

  3. Auch in Fällen vorangegangener Form wechselnder Umwandlung einer KapG vollzieht sich die Ermittlung des Gewinns/Verlustes aus Anlass der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach den einheitlichen Grundsätzen des § 16 EStG. Es besteht kein Raum dafür, hinsichtlich der vormalig nicht wesentlich i. S. des § 17 Abs. 1 EStG beteiligten Gesellschafter deren ursprünglich aufgewandte Anschaffungskosten vom Veräußerungspreis in Abzug zu bringen.

  4. Daher sind über dem Nennwert liegende Anschaffungskosten für nicht wesentliche GmbH-Beteiligungen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht zu berücksichtigen, wenn die Anteile nach Form wechselnder Umwandlung in eine KG als Mitunternehmeranteile veräußert werden.

Fundstelle(n):
FAAAD-33290

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